Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulkux

Schulkux

, m.

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Bergwerksanteil, Freikux, dessen Ertrag einer Schule (I) zukommt
  • [Kux,] welcher von den gewercken aller maßen wie die kirch- und schulkux frey verbauet werden muß
    1673 Span,Bergurthel 150
  • die [ausbeute] von den kirchen- und schul-kuchsen [wird] der dasigen orts kirche [berechnet]
    1766 NCCPruss. IV 342