Schulländerei, f.
Schulländerei, f.
zu einer Schule (I) gehöriges Land, das dem Unterhalt von Schulbedienten (I) dient; zT. frei von Lasten und Abgaben
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daß die schule ... mit den ... schulländereyen mag schalten, walten und zu ihren diensten abnutzen1681 Dresbach,Halver 327
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kirchen-, schul-, hospital-laͤndereyen sind vom servis frey1755 HistBeitrPreuß. II 477 Faksimile
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sind ... die kirchen-, pfarrer- und schul-laͤndereien [nicht mit zu den societaͤts-arbeiten zu ziehen]1806 NCCPruss. XII 2 Sp. 18 Faksimile