Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulländerei
Artikel davor:
Schulkatalog
Schulkerker
Schulkind
Schulklopfer
Schulklotz
Schulknabe
Schulkollege
Schulkonvent
Schulkosten
Schulkux
Schulländerei
, f.
zu einer Schule (I) gehöriges Land, das dem Unterhalt von Schulbedienten (I) dient; zT. frei von Lasten und Abgaben
- daß die schule ... mit den ... schulländereyen mag schalten, walten und zu ihren diensten abnutzen1681 Dresbach,Halver 327
- kirchen-, schul-, hospital-laͤndereyen sind vom servis frey1755 HistBeitrPreuß. II 477Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sind ... die kirchen-, pfarrer- und schul-laͤndereien [nicht mit zu den societaͤts-arbeiten zu ziehen]1806 NCCPruss. XII 2 Sp. 18Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
Artikel danach:
Schullehen
Schullehre
Schullehrer
Schulleiche
Schullektion
Schullohn
Schulmann
Schulmaß
Schulmatrikel