Schulländerei, f.

zu einer Schule (I) gehöriges Land, das dem Unterhalt von Schulbedienten (I) dient; zT. frei von Lasten und Abgaben
  • daß die schule ... mit den ... schulländereyen mag schalten, walten und zu ihren diensten abnutzen
    1681 Dresbach,Halver 327
  • kirchen-, schul-, hospital-laͤndereyen sind vom servis frey
    1755 HistBeitrPreuß. II 477 Faksimile
  • sind ... die kirchen-, pfarrer- und schul-laͤndereien [nicht mit zu den societaͤts-arbeiten zu ziehen]
    1806 NCCPruss. XII 2 Sp. 18 Faksimile