Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulmatrikel

Schulmatrikel

, f.

Schülerregister, -verzeichnis
  • daß kein knabe in das gymnasium ... angenommen werden soll, er sei dann ... dem rectori ahngeben vnd von ihme in eine besondere schul matricul eingeschrieben
    1592 Bremen/SchulO.(Vormbaum) II 618
  • sollen solche [winckelschulen] so weit ... verboten sein, dass die schulkinder, so dass siebende jahr erreichet, ... von ihnen in den classen aufgenommen, undt den schulmatriculn eingeschrieben werden sollen können
    1670 Weimar/MittSchulg. 8 (1898) 349