Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulmeister

I Lehrer (I 4) an einer Schule (I), mit unterschiedlichem Status vom Rektor (II) eines Gymnasiums oder Leiters einer (öffentl. oder privaten) sonstigen Schule in der Stadt über den Schulkollegen bis zum (alleinunterrichtenden) Dorflehrer
  • 1 bezügl. Ausbildung, Wahl, Bestallung und Entlassung
  • 2 bezügl. seines Verhaltens, seiner Aufgaben und Pflichten va. bei Unterricht, Erziehung und Züchtigung der Schüler (I) 
  • 3 bezügl. typischerweise mit dem Beruf verbundener Nebenämter, insb. als Schreiber (I), Kantor (D), 1Küster (I) 
  • 4 bezügl. seiner Einkünfte, auch an ihn zu entrichtender Abgaben
  • 5 bezügl. sonst. Nebenerwerbs, insb. der Dorfschulmeister
  • 6 bezügl. seiner Privilegien, insb. vor Gericht
III für den Unterricht jüdischer Kinder zuständiger Haus- oder von der Gemeinde bestellter Schullehrer