Schulobrigkeit, f.
Schulobrigkeit, f.
Träger von Leitung und Aufsicht einer Schule (I)
vgl.
Obrigkeit (II)
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diejenigen, welche sich an ihre schul-obrigkeit undt patronen mit worten oder thätigkeit vergriffen, ... sollen ... abgestrafet werden1670 Weimar/MittSchulg. 8 (1898) 357