Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulordnung

Schulordnung

, f.

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für eine oder mehrere Schulen (I) geltendes Regelwerk
  • [Titel:] schůlordnung für die kaiserlich dess hailigen reichs statt Augspurg [ebd. 1551]
  • ein rector scholae ... soll ... die schul ordenunge halten, welche in der kirchenordnunge angezeiget ist
    1568 Mecklenburg/Sehling,EvKO. V 302
  • schulordnung, wie es die mercker und singer auff der singschul vnd in der zech ... halten sollen
    1571 Rautenstrauch,Luther 215 Anm. 1
  • [der Rektor soll] den predigeren und scholarchen ... anloven, dat sie ... allen und ideren ... scholordnungen mit grotem flite und getrouwicheit holden und naleven
    1596 Ostfriesland/Sehling,EvKO. VII 1 S. 522
  • schul-ordnung von beruff und annehmung der schuldiener ... vnterhalt undt besoldung ... schülern ... examinibus ... schulbüchern
    1670 Weimar/MittSchulg. 8 (1898) 341
  • [Buchtitel:] corpus juris ecclesiastici saxonici, oder churfl. sächs. kirchen- schulen wie auch andere darzu gehörige ordnungen [Dresden 1708]
  • diesen ... schulmeisteren sollen die prediger unsere eingeführte schul-ordnung wohl einschärfen, sie zur beobachtung aller darinn enthaltenen pflichten ernstlich vermahnen und ... gute aufsicht halten
    1748 BernStR. VI 1 S. 626
  • gehoͤren auch wohlverfaßte commercien- manufactur- handwerks- schul- und ... allgemeine policey-ordnungen zu einem wohleingerichteten cameralwesen
    1758 v.Justi,Staatsw. II 709
  • die alte schul-ordnung [soll] ... alljährlich, nach gehaltener schul-predigt von den canzeln verlesen ... werden
    1766 Ravensberg/SchulO.(Vormbaum) III 539
  • die obrigkeit und der geistliche müssen sich nach den vom staate ertheilten oder genehmigten schulordnungen achten
    1794 PreußALR. II 12 § 15
  • wie ... in der bremischen schulordnung bestimmt ist, daß die kinder bis zum 14ten jahre fuͤr kinder angesehen und zur schule gehalten werden sollen
    1799 Hagemann,PractErört. II 386
  • anstellung der schullehrer: ... der ernannte candidat muß ... die in der schulordnung vorgeschriebenen eigenschaften besitzen
    1815 RepStaatsVerwBaiern I2 121
unter Ausschluss der Schreibform(en):