Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulpatron

Schulpatron

, m.

wie Schulobrigkeit 
  • diejenigen, welche sich an ihre schul-obrigkeit undt patronen mit worten oder thätigkeit vergriffen, ... sollen ... abgestrafet werden
    1670 Weimar/MittSchulg. 8 (1898) 357
  • schul-rector: ... dessen bestellung dependiret wie die sorge vor das gantze schulwesen überhaupt ... von den consistorien oder stadt-obrigkeiten oder andern kirchen- und schul-patronen 
    1743 Zedler 35 Sp. 1558