Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulpatron
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Schulpatron
, m.
wie Schulobrigkeit
- diejenigen, welche sich an ihre schul-obrigkeit undt patronen mit worten oder thätigkeit vergriffen, ... sollen ... abgestrafet werden1670 Weimar/MittSchulg. 8 (1898) 357
- schul-rector: ... dessen bestellung dependiret wie die sorge vor das gantze schulwesen überhaupt ... von den consistorien oder stadt-obrigkeiten oder andern kirchen- und schul-patronen1743 Zedler 35 Sp. 1558Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)