Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulpflege
Artikel davor:
Schulnutzen
Schulnutzung
Schulobrigkeit
Schulofen
Schulordination
Schulordnung
Schulordnungstafel
Schulpatron
Schulperson
Schulpfaffe
Schulpflege
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
wie Schulinspektion (II)
- der schulmeister soll forthin die schulpfleg auf sich nehmen1556 ZThür.2 10 (1897) 211
- das die achtzehen gülden 23, welche bis anhero von dem capitel zu Crailshaim in die schuelpfleg daselbst gegeben, hinfuro fallen1565 Sehling,EvKO. XI 355Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg