Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulpräzeptor
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, m.
wie Schullehrer
- die knaben, welche armer leute kinder, uf handtwercke bracht werden müssen, sollen ... ihr 12. jahr erfüllet haben, welches alles mit vorbewust, undt gutachten der schul praeceptoren vorgenommen werden ... soll1670 Weimar/MittSchulg. 8 (1898) 361
- die knaben, welche zu handwercken gezogen werden, sollen doch zum wenigsten ihr zwölfftes jahr erfüllet haben: welches alles ... auf gutachten der schul-praeceptoren vorzunehmen ist1712 Weimar/SchulO.(Vormbaum) III 205Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)