Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulprovisoramt

Schulprovisoramt

, n.

wie Schulinspektion (II) 
  • wie ... umb besserer nachricht und richtigkeit willen bei dem kirch- spitall- und schuelprovisorambt die hierüber bestellte verwalter ein ieder zu dessen ambtsunderthanen bei denen nach obstehender anregung vorkommenden verhandlungen ... auch erbensaußzahlungen mit beizuziehen seint, damit sie die eraignete fähligkeiten selbst sehen
    1690 OÖsterr./ÖW. XII 476