Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulregister

Schulregister

, n.

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Verzeichnis der Ein- und Ausgaben einer Schule (I) 
  • es sind aber schul und kirchenregister verbrand undt wil niemandts wissen, woher die 12 fl. [für die besoldung des scholmeisters] fallen
    1628 AnnNassau 33 (1902/03) 53