Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulsache

Schulsache

, f., Schulensache, f.

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eine das Schulwesen oder eine Schule (I) betreffende Rechtsstreitigkeit, (rechtliche) Angelegenheit
  • christlyke ordenynghe van der scholen und kercken sacken der stadt Luneborch
    1531 Sehling,EvKO. VI 1 S. 633
  • zu verrichtung der kirchen- und schulsachen ... einen bestendigen kirchenrath in unserm furstenthumb ... zu verordnen
    1564 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 410
  • die vom ministerio berathschlagten schulsachen werden den scholarchis, welche sie ferner, da es noth ist, an ein e.r. bringen, angezeiget
    1585 Rostock/Sehling,EvKO. V 298
  • [alle] gymnasii-, schulen-, hospitäler- vnd ... oekonomische sachen, die in prima vel secunda nicht koͤnnen eroͤrtert werden, soll das hoffgericht annehmen vnd judiciren
    1630 SammlLivlLR. II 48
  • müssen nicht allein die anwesende scholarchen, sondern auch andere, so sich auff die schul sachen in etwas verstehen ... nachforschen, ob auch die praeceptores ihre stunden zu rechter zeit gehalten, ob sie auch nöthige vnd nützliche dinge proponirt ... die knaben in gebührender zucht wol regiert [haben]
    1656 Hessen/SchulO.(Vormbaum) II 474
  • [dass der prediger] in solchen fällen das verbrechen der kinder gründlich untersuchen und die sache ... zu entscheiden wissen wird, da denn die eltern der kinder ... nicht widersprechen noch in schul-sachen sich mischen müssen
    1763 Preußen/SchulO.(Vormbaum) III 551
  • wie die schulmeister sonst in allen schul-sachen des raths und gutachtens ihrer vorgesetzten prediger sich zu bedienen haben
    1763 Preußen/SchulO.(Vormbaum) III 552
  • [in] schulsachen finden keine appellationen an die hoͤchsten reichsgerichte plaz
    1785 Fischer,KamPolR. I 325
  • in den preußischen staaten befindet sich ein geistliches departement, das aus 2 staats- und justizministern besteht, und ... die schlesischen und westphaͤlischen reformirten kirchen- und schulsachen gemeinschaftlich besorgt
    1785 Fischer,KamPolR. II 98
  • begnuͤgten sich diese [Ratsmitglieder, Geistliche] ... mit der entscheidung von kleinen mishelligkeiten in schul-sachen, welche an sie, als an die erste instanz, gebracht werden musten
    1794 Ruhkopf,Schulwesen 330
  • [Postwesen:] so oft das koͤnigliche ober-konsistorium und die ... praͤlaten ... in kirchen-, schulen- ... oder armen-sachen berichten, sollen sie von entrichtung des innlaͤndischen porto ... befreyt seyn
    1815 WirtRealIndex III 411
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