Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulstrafe
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Schulstatut
Schulstelle
Schulstrafe
, f.
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gegen einen Schüler (I) verhängte Sanktion bei einem Regelverstoß
vgl.
Karzerstrafe,
Schule (III),
Schulgefängnis,
Schulklotz,
Schulordnung,
Schulversäumnis,
Strafbuch (II)
- schüler ..., die durch gebürliche schulstraff vnd drewung der exclusion nicht bendig zumachen [sind]1583 Nordhausen/MittSchulg. 2 (1892) 77
- wenn sie umb wichtiger ursachen willen die schule versäumen müssen, so sollen sie es entweder dem schulmeister selbst ... anzeigen, oder durch andere thun lassen, wo aber nicht, so haben sie hiervon gehörige schul-straffe zu gewarten1711 SchlesKirchSchulO. 429
- die schulstrafen sind vielmehr folgende: ... ein höherer grad der strafe ist, wenn er öffentlich vor der ganzen schule vom schulvogte gezüchtiget wird1755 MGPaed. I 385
- sollte endlich jemand ... bis zu dem grad der bosheit gehen, daß er sich an einem lehrer ... thätlich vergriffe, der verdient ... den höchsten grad der schulstrafe1772 MittGotha 3 (1899/1900) 85
- schulstrafen: ... verweis des unrechten ... entziehung des ordentlichen an speise, tranke und freystunden ... carcer ... austoßung aus der schule1773 Sachsen/SchulO.(Vormbaum) III 648Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)