Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schultheißenamt

Schultheißenamt

, n., Schulzenamt, n.
I Stellung, Posten, Tätigkeit, auch Dienststelle, Behörde, Dienstgebäude eines Schultheißen (I); auch: das Amt als Institution mit den damit verbundenen Einnahmen (vgl. Schultheißenlehen (I)) und dem Recht auf die Stellenbesetzung
III Gerichts- und Verwaltungsbezirk eines Schultheißen (I)