Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schultheißenbürgerin
Artikel davor:
Schulterzins
Schultheiß
Schultheißamtsverwalter
Schultheißbelohnung
Schultheißei
Schultheißenamt
Schultheißenamtsbelohnung
Schultheißenanrecht
Schultheißenbesoldung
Schultheißenbürger
Schultheißenbürgerin
, f.
weiblicher Schultheißenbürger
- ein iede person, so nun hinfür schultheissenburger oder -burgerin werden will, sobald sie vor einem gericht ... angenumen und geschworen, soll sie ... zu dem stallschreiber ... gefürt, sein nam ufgezeichnet und der burgerzedel unterschriben werden1551 Schmoller,StraßbTucherZft. 204Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf