Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schultheißenbürgerin

Schultheißenbürgerin

, f.

weiblicher Schultheißenbürger 
  • ein iede person, so nun hinfür schultheissenburger oder -burgerin werden will, sobald sie vor einem gericht ... angenumen und geschworen, soll sie ... zu dem stallschreiber ... gefürt, sein nam ufgezeichnet und der burgerzedel unterschriben werden
    1551 Schmoller,StraßbTucherZft. 204