Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schultheißenjahr
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Schultheißenbürgerin
Schultheißendienst
Schultheißending
Schultheißeneid
(Schultheißengeding)
Schultheißengericht
Schultheißenhafer
Schultheißenhaus
Schultheißenholz
Schultheißenhuhn
Schultheißenjahr
, n.
einjährige Amtszeit eines Schultheißen (I)
- weiset man, das ein schultheißenjar ahn- und außgehet zu sanct georgentag1571 SchriesheimW. 239