Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schultheißenordnung

Schultheißenordnung

, f., Schulzenordnung, f.

amtl. Regelwerk über Rechte und Pflichten eines Schultheißen (I), zT. ergänzt um allgemeine Vorschriften
  • solche schultheisen-ordnung sollen sie ... zum wenigsten alle viertel jahr durchlesen und ... pruͤfen, ob sie solcher auch in allen stuͤcken nachgelebet
    1662 Fritsch,JurPagorum R 2r
  • dorfpolizeiordnungen ... sind solche landesherrliche geseze, wodurch nicht allein die oͤffentliche verfassung auf den doͤrfern bestimmt, sondern auch uͤber den landbau allerlei nuͤzliche verfuͤgungen gemacht sind. sie heißen ... schulzenordnungen ..., bauerordnungen
    1785 Fischer,KamPolR. I 692