Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schultheißenrechnung

Schultheißenrechnung

, f.

Einnahmen- und Ausgabenliste eines Schultheißenamts (I) 
  • was ... verrechneten beampten, die keine schultheissen-rechnungen fuͤhren, durch zween ampts-burgermeister, oder andere deß gerichts ... in den originalien vervrkundt werden muß
    1655 Reyscher,Ges. XVI 1 S. 404