Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schultheißenstuhl
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Schultheißenstuhl
, m.
Kirchenstuhl, der einem Schultheißen (I) von Amts wegen zusteht
- [wird ein Stuhl], so ... allezeit ein schuldtheißen stuhl gewesen, ... meinem gn.h. schultheißen zů seinem ambt assignirt1674 BernStR. VII 1 S. 180Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"