Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schultheißenstuhl

Schultheißenstuhl

, m.

Kirchenstuhl, der einem Schultheißen (I) von Amts wegen zusteht
  • [wird ein Stuhl], so ... allezeit ein schuldtheißen stuhl gewesen, ... meinem gn.h. schultheißen zů seinem ambt assignirt
    1674 BernStR. VII 1 S. 180