Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schultheißenverhör
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Schultheißenschnitter
Schultheißenstab
Schultheißenstock
Schultheißenstuhl
Schultheißentum
Schultheißenverhör
, n.
förmliche Befragung durch einen Schultheißen (I)
- daß von ambts- oder schultheißen-verhoͤr 2 alb. zum verhoͤrsgelt ... genommen werde1610 Scotti,Sayn 622Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)