Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuppenmacher

Schuppenmacher

, m.

wie Schippenhauer 
  • fischer, rademacher, schuppen- vnd siebemacher ..., so sich des unsern [heiden und gehultzen] mißbrauchen, sollen vmb die duppelte miette gestrafft werden
    1547 CCMarch. IV 1 Sp. 772