Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schurfe
Artikel davor:
Schupposgericht
Schupposgut
Schupposhaus
Schupposhofstatt
Schupposlehen
Schur
schüren
Schürer
Schurf
Schurfaufrichter
Schurfe
, m.
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wie Schürfrecht
- wass sie mit freyen schürffen ... vberfahren1555 Schöttgen-Kreysig II 80
- ein landesherr [pflegt] ... durch oͤffentliche patente iedermann einen freyen schurfen zuzustehen, daß nemlich ein ieder fug und macht habe, wo er wolle nach berg-arten zu graben1748 Jablonski,Lex. 128