Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schurfe

Schurfe

, m.

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wie Schürfrecht 
  • wass sie mit freyen schürffen ... vberfahren
    1555 Schöttgen-Kreysig II 80
  • ein landesherr [pflegt] ... durch oͤffentliche patente iedermann einen freyen schurfen zuzustehen, daß nemlich ein ieder fug und macht habe, wo er wolle nach berg-arten zu graben
    1748 Jablonski,Lex. 128
unter Ausschluss der Schreibform(en):