Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schurffreiheit

Schurffreiheit

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
(Regelung der) Freigabe eines Schürfrechts, auch dieses selbst
  • die berckfreiheit und schurffsfreiheit offentlich lassen verlesenn
    1563 Nassau/ZBergr. 22 (1881) 75
  • Albrecht iv. hat neben vielen schurffreyheiten durch verkuͤndung ofnen geleits die bergleute an sich gezogen
    1764 Lori,BairBergr. p. 27
  • in den chursaͤchsischen erzgebuͤrgen begreift die schurffreyheit folgendes: ein jedes bergamt ... ist berechtiget, schurfscheine oder schurfzettel ... einem jeden gratis zu ertheilen; die darauf verliehene schurffreyheit aber bestehet darinne, daß man auf eines jeden ... unterthanen grund ... schuͤrfen [kann]
    J.G. Jugel, Geometria subterranea (Leipzig 1773) 200
unter Ausschluss der Schreibform(en):