Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schurffreiheit
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, f.
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(Regelung der) Freigabe eines Schürfrechts, auch dieses selbst
- die berckfreiheit und schurffsfreiheit offentlich lassen verlesenn1563 Nassau/ZBergr. 22 (1881) 75
- Albrecht iv. hat neben vielen schurffreyheiten durch verkuͤndung ofnen geleits die bergleute an sich gezogen1764 Lori,BairBergr. p. 27Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in den chursaͤchsischen erzgebuͤrgen begreift die schurffreyheit folgendes: ein jedes bergamt ... ist berechtiget, schurfscheine oder schurfzettel ... einem jeden gratis zu ertheilen; die darauf verliehene schurffreyheit aber bestehet darinne, daß man auf eines jeden ... unterthanen grund ... schuͤrfen [kann]J.G. Jugel, Geometria subterranea (Leipzig 1773) 200
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