Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schurzfell

Schurzfell

, n.

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lederne Arbeitsschürze, bei Handwerkern
  • melota ... pro pelle quam portat faber eyn schurcz fel 
    DiefenbWB. 1470 Sp. 179
  • schustern: 4 thall. ... W. fur 5 große schurtzfellen, wie die fischer tragen
    1608 ActaBrandenb. III 642
  • wann ein gsell oder junger ... ohne des haussherren wissen und willen einen schlüssel machen thäte, ... demselbigen soll vor herren zunfft- und botmeister ... das schurzfähl abgenommen ... werden
    1667 Alsatia 1873/74 S. 338
  • [beim zimmer-handwerk] werden dem lehrjungen auf seine ganze lehrzeit ... eine zimmeraxt und ein schurzfell gegeben
    1779 Weisser,RHandw. 114