Schußgatter, n.
Schußgatter, n.
Fallgitter an einem Stadttor
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die oberhauptleüth ... sollen fürsehung thun, dass die schussgätter unnder allen haupt- und neben-thoren allzeit zu fellen gericht und geraumbt seyen, dass sy zu der zeit der noth in ainiche verhinderung gefellt mogen werden1549 ZSchwabNeuburg 1 (1874) 361