Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schußloch
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(Schüsselscharung)
Schüsselträger
Schüsselwaage
(Schüsselwahre)
Schüsselzoll
schüssen
Schußgatter
Schußgeld
Schußgewehr
Schüßler
Schußloch
, n.
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Schießscharte
- 62 fl. 29 kr. ... beeden maurern, von 242 schüßlöchern umb die stadt in den zwingern einzuprechen, heraußer zu mauren und zu gewoelben ... sodann für 24 taglohn, als dieselben die alten schüßlöcher zugemauert und die mauer ausgebessert1632/33 VeröfflMergenthAltertumsV. 1894/95 S. 11