Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuster
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Schuster
, m.I in seinem (rechtlichen) Status
- 1 als zunftgebundener Handwerker; auch bezügl. seiner Ausbildung
- 2 als nicht zunftgebundener, insb. als Dorf- und Landhandwerker
II in Bezug auf sein Gewerbe, insb. Warenherstellung und -verkauf, An- und Verkauf sowie Aufbereitung von Leder
III in Bezug auf Abgabepflichten
IV im Hinblick auf gesellschaftliches Ansehen und Bürgerpflichten