Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuster

(meist zunftgebundener) Hersteller und Verkäufer von Schuhen (I) und anderen Lederwaren
I in seinem (rechtlichen) Status
  • 1 als zunftgebundener Handwerker; auch bezügl. seiner Ausbildung
  • 2 als nicht zunftgebundener, insb. als Dorf- und Landhandwerker
II in Bezug auf sein Gewerbe, insb. Warenherstellung und -verkauf, An- und Verkauf sowie Aufbereitung von Leder
III in Bezug auf Abgabepflichten
IV im Hinblick auf gesellschaftliches Ansehen und Bürgerpflichten