Schustergilde, f.
Schustergilde, f.
wie Schusterzunft
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die zinse von den heuptsummen, so zu der schuster- und knochenhauergulde gehorig und ihnen in ihren kasten geschlagen, [soll man] ... einfordern und das zu behuf der armen ... gebrauchen1575 Brandenburg/Sehling,EvKO. III 188 Faksimile
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daß ihn die schustergilde nicht einnehmen wolle, er habe sich dann mit großem gelde eingekauft; bittet, daß er freischuster daselbst sein möchte1662 ProtBrandenbGehR. VI 530
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die schuster-guͤlde der stadt Unna ... [hat] bey der behoͤrde angezeiget, daß sie ... ihr uhraltes privilegium oder ihre guͤlde-briefe ... schon vor geraumen jahren ... bey dem dasigen magistrat ... eingereicht habe1781 NCCPruss. VII 631 Faksimile
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vom unerlaubten handel der fremden oder auswaͤrtigen, nicht zur schustergilde in G. gehoͤrenden schuster1798 Hagemann,PractErört. I 113 Faksimile