Schusterinnung, f.
Schusterinnung, f.
wie Schusterzunft
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wann ... meistere uffenn dörffern im ampt todeß abgehenn, soll hernach keiner doselbst mehr daß handtwergk zu treiben gelitten werden ... unndt, vermüge fleischheurer und schuster innunge unndt zunnft, auch keinen brenoffen mehr uffgerichtett [werden, bey straff]1597 ZHessG. 88 (1980) 116
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damit auch an ledern eymern desto weniger in solchen feuersnoͤthen mangel sey, so sollen nachfolgende innungen auch ledern eymer einzuschaffen ... gehalten sein, alß: ... die schuster-innung1661 VerordnAnhDessau I 81 Faksimile
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nach dem vierdten articul der schuster-innung zu Zeitz [müssen] ... schuldigbefundene die straffe wie auch das qvaas-geld alsobald erlegen1722 Beier,HdwLex. 332 Faksimile
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fuͤnf haupt-innungen, als die tuchmacher, schuster, fleischer und baͤcker-innung1783 HistBeitrPreuß. II 397 Faksimile