Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schustern

schustern

, v.

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wie schuhmachen 
  • gibt es ... unter denen gefangenen solche, die durch ihre eigene handarbeit mehr verdienen würden, als durch die hausarbeit, so soll ihnen solches ... als ... schneidern, schustern, zum nuzen des hauses zugelaßen seyn
    1783 BernStR. VII 1 S. 490
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