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I (territoriale) Herrschaftsgewalt einer Obrigkeit über Personen und Sachen, ua. abzielend auf die Bewahrung der rechtl. Ordnung und des Rechtsfriedens nach innen und nach außen, idR. verbunden mit Gerichtshoheit, Zwangsbefugnis, Pfändungsrecht uä.; oft formelhaft mit 1Bann, Zwing
II von einem Herrn (zB. König, Adligen) oder einer Herrschaftsinstitution (zB. Reich, Stadt) auf Dauer oder zeitlich begrenzt zugesicherte Wahrung und Verteidigung der Interessen und Rechte (va. Leib, Leben und Gut) von einzelnen Personen, Personengruppen oder (insb. geistl.) Territorien durch Leistung von juristischem oder bewaffnetem Beistand; auch die Zusicherung der Beistandsleistung; das Schutzverhältnis ist oft nicht an die grund- oder lehnsherrliche Bindung gekoppelt, als Gegenleistung sind zumeist Abgaben zu erbringen; formelhaft insb. mit Schirm (I)
- 1 einer Stadt oder einem Territorium bzw. den Bewohnern gewährte Sicherung und Verteidigung ihrer Rechte; unter einem Schutz sein einem Schutzherrn (II) unterstehen
- 2 im Rahmen des Lehnsverhältnisses dem Vasallen gegen sein Treueversprechen zugesicherter Beistand; auch der vom Grundherrn den Untertanen und Niedersassen (I) gegen Abgaben und Frondienste gewährte Beistand
- 3 geistlichen Herrschaften, Institutionen oder Personen zugesicherter (rechtlicher oder militärischer) Beistand, häufig auch zur Verwaltung von Kloster- und Stiftgütern; mangels Waffenfähigkeit sind Geistliche idR. auf einen weltlichen Schutz angewiesen
- 4 Gewährleistung der Immunität und Unversehrtheit von Reichsständen, ihren Vertretern und Abgesandten, auch fremden Gesandten
- 5 Absicherung von Amtsträgern und Aufsichtspersonen, auch von höfischen oder städt. Bediensteten gegen Übergriffe und Diffamation
- 6 Gewährleistung des sicheren Geleits (I) für Reisende, insb. für Marktbesucher und Kaufleute
- 7 Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Sachen, va. in Kriegszeiten, gegen Plünderung uä. durch Ausstellen eines Schutzbriefs (V)
- 8 Vormundschaft, Fürsorge(recht) gegenüber Witwen, Waisen und Kindern
- 9 Juden gegen Leistung einer Abgabe durch die Obrigkeit gewährtes Aufenthalts-, Wohn- und Gewerberecht; urspr. als kaiserliches Regal (I)
- 10 durch Erteilung von Privilegien gewährleistete Förderung des (einheimischen) Handwerks und Gewerbes
- 11 einer Konfessionsgemeinschaft gewährte Protektion
- 12 Asyl(recht)
- 13 rsprw.
III militärische Sicherung und Verteidigung eines Orts oder Territoriums gegen feindliche Angriffe
IV Bewahrung, Sicherung von Sachen vor Schaden; auch: Erhalt, Hege und Pflege
V Unterschlupf, Versteck
VI für gewährten oder geleisteten 1Schutz (II) zu entrichtende Abgabe
VIII Gemarkung, die (durch Bann) zeitweilig oder dauernd der allgemeinen Nutzung entzogen oder auf eine bestimmte Nutzung eingeschränkt ist
IX (Recht auf) Beschlagnahme von wild weidendem, frei umherlaufendem, Schaden verursachendem Vieh, häufig durch einen 2Schützen
XI wie Schutzgeld (VI)
XII wie 1Schützerei (III)
XIII wie Schützenamt
XV Grenzwall, Befestigungsmauer; Schlagbaum (I), Schließanlage am Stadttor
XVI wie Schutzrede (I); auch allg. Rechtsbehelf, Rechtsmittel
XVII Garantie, Gewährschaft (I), rechtl. Absicherung beim Warenkauf
XVIII von einem Wechsel: in Schutz nehmen (für einen Dritten) annehmen, einlösen
2Schutz
, n.Schutzamt
, n.I Amt zur Verwaltung eines Gebietes und Ausübung der Herrschaftsgewalt und (höheren) Gerichtsbarkeit; auch allg.: Funktion und Aufgabe eines Schutzherrn (II)
II rechtlich-fiskalischer Status eines Schutzverwandten (I)
Schutzamtmann
, m.wie Schutzamtmann
Schutzangehörige
, m.schutzanverwandt
, adj.Schutzartikel
, m.Schutzausrufung
, f.Schutzband
, n.Schutzbann
, m., n.schutzbar
, adj.I unter js. 1Schutz (II) stehend
II 1Schutz (II) gebend
III unter Schutzrecht (VIII) fallend
Schutzbedingung
, f.Schutzbergwerk
, n.Schutzbier
, n.Schutzbrett
, n., (Schützebrett), n.Schutzbrief
, m.I (allg.) von einer Obrigkeit (II) idR. gegen Geldleistung ausgestellte Urkunde, die dem Träger 1Schutz (II) zusichert, auch als Geleitbrief (I) oder Herkunftsnachweis
II von einem Landesherrn oder einer Stadt ausgestellte Urkunde über Privilegien für heimische Handwerker oder Kaufleute
III vom König oder Landesherrn gegen Zahlung von Schutzgeld (II) idR. auf Lebenszeit ausgestellte Urkunde, die einzelnen Juden (und ihrer Familie) ein Aufenthalts-, Wohn- und Gewerberecht gewährt
IV schriftliche Anordnung einer Obrigkeit, die einem Schuldner (I) gegenüber seinen Gläubigern Aufschub für die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten gewährt
V (in Kriegszeiten) von einem Landesherrn oder General ausgestellte Urkunde, die den Inhaber vor Plünderung uä. bewahren soll
VI amtl. Regelung über die Viehbeschlagnahme, Schützung (II)
Schutzbrot
, n.I für 1Schutz (II) zu leistende Naturalabgabe
II Brot als Reichnis an Frontagen
Schutzbuch
, n.(Schutzbucht)
, m.Schutzdorf
, n.(Schutzförster)
, m.Schutzfrau
, f.Schutzfreiheit
, f.Schutzfreund
, m.Schutzfrucht
, f.wie Schützengarbe
Schutzfürst
, m.Schutzgatter
, m., n.Schutzgebühr
, f.Schutzgeding
, n.Schutzgeld
, n., Schüttegeld, n.II von Schutzjuden (jährl.) zu zahlende Abgabe
III Abgabe von Personen, die sich längere Zeit ohne (volles) Bürgerrecht in einer Stadt oder einem Territorium aufhalten, für die Gewährung von 1Schutz (II); Beisassen-, Hausgenossengeld; auch als einmalige Abgabe beim Zuzug
IV von Handwerkern und Gewerbetreibenden zu zahlende Abgabe als Gegenleistung für den Ausschluss unprivilegierter Konkurrenz
V wie 2Schützengeld (I)
VI Geldzahlung für das Schützen (VI) von Vieh; Pfandgebühr zur Auslösung des Viehs; auch: Geldbuße für Flurschäden
VII Bestechungsgeld
Schutzgeldgebühr
, f.Schutzgenosse
, m.II Untertan
III gegen Zahlung von Schutzgeld (II od. III) von einem Landesherrn oder einer Gemeinde im eigenen Herrschaftsbereich geduldete Person, weitgehend ohne Rechte und Pflichten (Tagelöhner, Hausierer, Jude)
IV Person, die mit anderen in einem gemeinschaftlichen Schutzverhältnis steht
I Recht und Verpflichtung zur Ausübung des 1Schutzes (II), als zT. vererblicher oder veräußerlicher Rechtstitel; auch: (Anspruch auf) die dafür zu entrichtende Abgabe
II Recht, Anspruch auf 1Schutz (II)
wie Schutzgerechtigkeit (I) Schutzgroschen
, m.Schutzgulden
, m.Schutzgut
, n.I wie Schützvieh
II von (einigen) Landessteuern, grundherrlichen Abgaben und Frondiensten befreites Landgut, von dem Schutzgeld (I) zu leisten ist
Schutzgülte
, f.Schutzhabung
, f.Schutzhafer
, m.(Schutzhagen)
, m., Schütthag, m.Schutzhalter
, m.II wie Schutzherr (I)
Schutzhaltung
, f.Schutzhandel
, m.Schutzhandlung
, f.I Schutzabkommen, Vertrag über einen 1Schutz (II); auch die Verhandlungen darüber
II anwaltliche Vertretung vor Gericht
(Schutzhaus)
, n.I Haus, in dem bewegliche Pfänder abgeliefert und verwahrt werden
II in Utrecht: städt. Zeughaus
(Schutzherder)
, m.Schutzherr
, m.I Person, die herrschaftliche Gewalt, 1Schutz (I) ausübt, insb. als (Lehns-)Herr, Fürst; offen zu II
II Person, Institution oder territoriale Herrschaftsmacht, die einer anderen Person, Institution oder territorialen Herrschaftsmacht, häufig aufgrund eingegangener vertraglicher Verpflichtung, obrigkeitlichen, amtlichen oder militärischen 1Schutz (II) leistet; auch als Sachwalter, Rechtsbeistand
- 1 (allg.) ein (Lehns-)Herr, Fürst, König oä., der gegen eine regelmäßige Abgabe rechtlichen, diplomatischen oder militärischen Beistand gewährt
- 2 Hoheitsträger, der mit dem 1Schutz (II) und der Wahrung der Rechte, Besitzstände und Interessen einer Kirche (II), eines 1Stifts (I) oder Klosters im weltlichen Rechtsverkehr, sowie der Ausübung der Hochgerichtsbarkeit auf einem der Kirche gehörenden Gebiet betraut ist
- 3 Ratsmitglied, das ua. mit der Schlichtung von Streitigkeiten innerhalb einer Zunft betraut ist
- 4 Adliger, der mit dem Keßlerschutz in einem Kesslerkreis privilegiert ist
- 5 jmd., der Aufsicht über eine öffentliche Einrichtung ausübt und ihre Rechte gegenüber Dritten verteidigt
III religiös: Beschützer, Schutzheiliger
Schutzherrschaft
, f.I wie Schutzherr (II)
II rechtliche Stellung eines Schutzherrn (II)
Schutzhirte
, m.(Schutzhock)
, n.Schutzhut
, f.Schutzjude
, m.(Schutzkoje)
, f.Schutzkontrakt
, m.Schutzkorn
, n.Schutzkür
, f.?Schutzleistung
, f.Schutzleute
, pl.Schutzloch
, n.Schutzmandat
, n.Schutzmann
, m.I Schutzherr (II), Beschützer, Garant
II Schiedsrichter
Schutzmantel
, m.schutzmäßig
, adv.1Schutzmeister
, m.II wie Schützemeister
III in Utrecht: Ratsmitglied, zuständig für städtische Bauarbeiten und die Verwaltung des Schutzhauses (II)
IV wie Schüttenmeister
2Schutzmeister
, m.Schutzmutschlein
, n.Schutzoberste
, m.Schutzobrigkeit
, f.schutzobrigkeitlich
, adj.Schutzordnung
, f.Schutzort
, m.Schutzpatent
, n.I wie Schutzbrief (III)
II wie Schutzbrief (V)
Schutzpfändung
, f.I wie Schutztreiben?
II in Reaktion auf eine Pfändung (I) vorgenommene Gegenpfändung
Schutzpfennig
, m.I wie Schutzgeld (II)
II wie 2Schützengeld (I); zT. von den Zünften eingezogen
III wie Schutzgeld (VI)
Schutzpflicht
, f.schutzpflichtig
, adj.I zu 1Schutz (II) verpflichtet
Schutzrecht
, n., Schüttrecht, n.II einem Schutzherrn (II) zustehendes Recht zur Protektion der ihm schutzverwandten Personen und Körperschaften
III wie Schutzgeld (I)
IV Verteidigungs- und Beistandsabkommen; idR. zwischen einem Schutzherrn (II) und einem Schutznehmer (Stadt, Herrschaft) oder zwischen mehreren gleichberechtigten Parteien abgeschlossen
VI (hoheitliches) Recht zur Erteilung eines Schutzprivilegs, insb. für Juden
VII Privileg eines Schutzjuden, das ihm und zT. seinen Kindern ein Recht auf sicheres Geleit, Wohnung und die Ausübung bestimmter Gewerbe einräumt
VIII Berechtigung, unberechtigt weidendes Vieh zu schützen (VI), auch allg. Geräte, Waffen ua. bewegliche Sachen wegen Feldschäden, Waldfrevel oä. zu pfänden
IX Recht, eine Person in Arrest zu nehmen
X Recht zur Erhaltung und Sicherung von öffentlichen (befriedeten) Straßen, Brücken uä.
Schutzrede
, f.I Klageerwiderung, Vorbringen gegen die Zulässigkeit oder Begründetheit einer gerichtlichen Klage; Einwendung, Einrede
II verteidigendes Vorbringen im Strafprozess
Schutzregal
, n.Schutzrichter
, m.Schutzsammler
, m.Schutzschrift
, f.I öffentl. Verteidigungs- oder Widerlegungsschrift; auch als (gedruckte) Flugschrift
II schriftliche Klageerwiderung in einem zivilrechtlichen Verfahren
III Verteidigungsschrift in einem Strafprozess
Schutzseil
, n.Schutzstall
, m., Schüttstall, m.Schutzstecken
, m.Schutzsteuer
, f.Schutztaler
, m.Schutztreiben
, n.Schutzuntertan
, m.schutzuntertänig
, adj.rechtl. Status eines Schutzuntertans
Schutzversorgung
, f.schutzverwandt
, adj.Schutzverwandte
, m.I Einwohner eines Landes (II 1) oder einer Stadt ohne volles Wohn- oder Bürgerrecht, der gegen Bezahlung eines Schutzgeldes (III) geduldet wird und den 1Schutz (II) der Obrigkeit genießt; häufig synonym für Schutzjude
II einer Herrschaft unterworfene Person, Untertan eines Schutzherrn (I)
(vertraglich begründetes) Beistands- und Schutzverhältnis(rechtl.) Status eines Schutzverwandten (I)
Schutzvogt
, m.Schutzwehr
, n., Schutzwehre, f.I äußere, aus natürlichen Hindernissen (Hecken, Gräben etc.) bestehende Verteidigungsanlage; Befestigung, Bollwerk; auch übtr.
II (militärische oder juristische) Verteidigung; auch das dazu taugliche Mittel
III wie Schutzrede (I)
IV Stauvorrichtung in einem Fließgewässer
Schutzwein
, m.Schutzweizen
, m.Schutzwerk
, n.Schutzwesen
, n.Schutzzettel
, m.I wie Schutzbrief (I)
II wie Schutzbrief (III)
III Ausweis eines Schutzverwandten (I)
Schutzzins
, m.Schützengeselle
, m., Schutzgeselle, m.Schützenlohn
, m., Schutzlohn, m.Artikel danach:
Schwabe
schwaben
Schwabenehe
Schwabenrecht
Schwabenspiegel
Schwabenweber
Schwäbin
schwäbisch
schwach