1Schutz, m., n., 1Schütze, f., n., aus dem Nd. als 2Schütte, f.

(territoriale) Herrschaftsgewalt einer Obrigkeit über Personen und Sachen, ua. abzielend auf die Bewahrung der rechtl. Ordnung und des Rechtsfriedens nach innen und nach außen, idR. verbunden mit Gerichtshoheit, Zwangsbefugnis, Pfändungsrecht uä.; oft formelhaft mit ¹Bann, Zwing
von einem Herrn (zB. König, Adligen) oder einer Herrschaftsinstitution (zB. Reich, Stadt) auf Dauer oder zeitlich begrenzt zugesicherte Wahrung und Verteidigung der Interessen und Rechte (va. Leib, Leben und Gut) von einzelnen Personen, Personengruppen oder (insb. geistl.) Territorien durch Leistung von juristischem oder bewaffnetem Beistand; auch die Zusicherung der Beistandsleistung; das Schutzverhältnis ist oft nicht an die grund- oder lehnsherrliche Bindung gekoppelt, als Gegenleistung sind zumeist Abgaben zu erbringen; formelhaft insb. mit Schirm (I)
    einer Stadt oder einem Territorium bzw. den Bewohnern gewährte Sicherung und Verteidigung ihrer Rechte; unter einem Schutz sein einem Schutzherrn (II) unterstehen
    im Rahmen des Lehnsverhältnisses dem Vasallen gegen sein Treueversprechen zugesicherter Beistand; auch der vom Grundherrn den Untertanen und Niedersassen (I) gegen Abgaben und Frondienste gewährte Beistand
    geistlichen Herrschaften, Institutionen oder Personen zugesicherter (rechtlicher oder militärischer) Beistand, häufig auch zur Verwaltung von Kloster- und Stiftgütern; mangels Waffenfähigkeit sind Geistliche idR. auf einen weltlichen Schutz angewiesen
    Gewährleistung der Immunität und Unversehrtheit von Reichsständen, ihren Vertretern und Abgesandten, auch fremden Gesandten
    Absicherung von Amtsträgern und Aufsichtspersonen, auch von höfischen oder städt. Bediensteten gegen Übergriffe und Diffamation
    Gewährleistung des sicheren Geleits (I) für Reisende, insb. für Marktbesucher und Kaufleute
    Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Sachen, va. in Kriegszeiten, gegen Plünderung uä. durch Ausstellen eines Schutzbriefs (V)
    Vormundschaft, Fürsorge(recht) gegenüber Witwen, Waisen und Kindern
    Juden gegen Leistung einer Abgabe durch die Obrigkeit gewährtes Aufenthalts-, Wohn- und Gewerberecht; urspr. als kaiserliches Regal (I)
    durch Erteilung von Privilegien gewährleistete Förderung des (einheimischen) Handwerks und Gewerbes
    einer Konfessionsgemeinschaft gewährte Protektion
    Asyl(recht)
    rsprw.
militärische Sicherung und Verteidigung eines Orts oder Territoriums gegen feindliche Angriffe
Bewahrung, Sicherung von Sachen vor Schaden; auch: Erhalt, Hege und Pflege
Unterschlupf, Versteck
für gewährten oder geleisteten ¹Schutz (II) zu entrichtende Abgabe
einem ²Schützen zustehende Entlohnung
Gemarkung, die (durch Bann) zeitweilig oder dauernd der allgemeinen Nutzung entzogen oder auf eine bestimmte Nutzung eingeschränkt ist
(Recht auf) Beschlagnahme von wild weidendem, frei umherlaufendem, Schaden verursachendem Vieh, häufig durch einen ²Schützen
von einem ²Schützen beschlagnahmtes, eingesperrtes, zT. an die Herrschaft weiterzugebendes Vieh
Absperrung; Stauvorrichtung, Schutzbrett; Schleuse (I), auch der Schieber daran
Grenzwall, Befestigungsmauer; Schlagbaum (I), Schließanlage am Stadttor
wie Schutzrede (I); auch allg. Rechtsbehelf, Rechtsmittel
Garantie, Gewährschaft (I), rechtl. Absicherung beim Warenkauf
von einem Wechsel: in Schutz nehmen (für einen Dritten) annehmen, einlösen