Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzamt
Artikel davor:
Schüttlung
Schüttmahl
Schüttmeister
Schüttmeisterordnung
Schüttordnung
1Schüttung
Schüttwein
(schutwasen)
1Schutz
2Schutz
Schutzamt
, n.
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I
Amt zur Verwaltung eines Gebietes und Ausübung der Herrschaftsgewalt und (höheren) Gerichtsbarkeit; auch allg.: Funktion und Aufgabe eines Schutzherrn (II)
- me recepisse recognosco in feodum ligium et aperibile fortalitium meum in G. et curiam eidem adjacentem in qua ... vna cum officio dicto schutzampt1336 CDRhMos. III 1 S. 340
- dweil nun des keysers, als auff erden der hoͤchsten oberkeyt ampt ist, die boͤsen straffen ... so můß vnd sol er zu rettung der stillen vnd frommen, vnd zu erhaltung des gmeynen nutzes, růh vnd eynigkeyt, ie zu zeiten krieg fuͤren, vnd das straffampt neben dem schutzampt gebrauchen1550 Gobler,Rsp. 220rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
II
rechtlich-fiskalischer Status eines Schutzverwandten (I)
- da auch eine burgers-tochter sich an einen schutz-verwandten, welcher nicht burger allhier werden koennte, sich verheyrathet, so solle sie ihres mannes condition folgen, und in das schutz-ambt verwiesen werden, ihres burger-rechts aber weiter nicht zu geniessen haben1716 Wüst,Policey II 230