Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzangehörige

Schutzangehörige

, m.

wie Schutzverwandter (I) 
  • wir [grave] ... entbieten allen und jeden unsern amptleuten, pfarherrn ... auch schutz- und schirmangehörigen und verwandten unsern gruß
    1591 Oettingen/Sehling,EvKO. XII 403
  • wenn sie [privat-informatores] nicht domestiquen von hiesigen burgern und schutz-angehoͤrigen sind, [muͤssen sie] den schutz gewohnlicher massen erlangen
    Moser,Staatsarch. 1756 I-VI 242