Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzausrufung

Schutzausrufung

, f.

öffentlich ausgerufenes Friedensgebot
  • ob aber schon das fried-gebot vom vogthey-herrn exercirt wuͤrde, so folget doch nicht, daß er deßwegen auch die macht habe, die waͤhrenden marck oder kirchweih vorgefallenen fraischl. casus zu bestraffen, sondern es competiret solches des orts zentherrn, und kan die blose schutz-ausruffung naturam delictorum nicht alteriren
    1701 KlugeBeamte I 720