Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzbedingung
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Schutzausrufung
Schutzband
Schutzbann
schutzbar
Schutzbedingung
, f.
Vereinbarung, Vertrag über einen 1Schutz (II)
bdv.:
Schutzbrief (I)
- hochgedachter fürst [soll] vnser gottshauß ... gegen reichung 400 gulden in gold jaͤhrlichen schutzgelts, getrewlich schutzen, schirmen vnnd bey allen jren priuilegijs ... handhaben vnd solche schutzbedingung [soll] die nechst darauff volgende 28 jahr vnwiderruͤfft bestehen1606 DRWArch.
- wider den kayser hat keine protectio statt, sondern dessen person nimmt sich von selbst, von allen schutz-bedingungen aus, und involvirte ein crimen læsæ majestatis, wann jemand wider den kayser die waffen ergriffe1705 KlugeBeamte I2 640Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)