Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzbedingung

Schutzbedingung

, f.

Vereinbarung, Vertrag über einen 1Schutz (II) 
  • hochgedachter fürst [soll] vnser gottshauß ... gegen reichung 400 gulden in gold jaͤhrlichen schutzgelts, getrewlich schutzen, schirmen vnnd bey allen jren priuilegijs ... handhaben vnd solche schutzbedingung [soll] die nechst darauff volgende 28 jahr vnwiderruͤfft bestehen
    1606 DRWArch.
  • wider den kayser hat keine protectio statt, sondern dessen person nimmt sich von selbst, von allen schutz-bedingungen aus, und involvirte ein crimen læsæ majestatis, wann jemand wider den kayser die waffen ergriffe
    1705 KlugeBeamte I2 640