Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzbergwerk

Schutzbergwerk

, n.

Bergwerk, das mit einer Holzverschalung zum Abhalten von Wassereinbrüchen ausgekleidet ist
Sachhinweis: Jelinek 635
  • wasz aber die schutzpergwerk, waelde, gepirge und anders in dem vorigen unsern ihm gegebenen verschreibung begreift, anlanget, derhalben lassen wir es bei denselben uns ein vorbehalt aller ding verbleiben
    1551 TrautenauChr. 128