Schutzbier, n.
Schutzbier, n.
Bier als ¹Schutz (VI)
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nachdem wir von den von E. haben jerlichs schutzbiher in die 40 vasum 1550 Braunschweig/Kern,HofO. II 18
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[die stadt] vergliche sich aber daruͤber [schutz] auch mit herzog J.F. zu H. und 1705 wurde das schutzbier auf ein gewisses geld-quantum behandelt, welches die stadt noch bis auf diese stunde dem amt C. entrichtet1761 Strube,RBed. I 483