Schutzfreiheit, f.
Schutzfreiheit, f.
Privileg, durch das jm. ¹Schutz (II) zusteht, garantiert wird
bdv.:
Schutzrecht (VII)
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die herren großgesandten ... suchten ... bemeldte schutz-freyheit in ihren palaͤsten zu habenA. Gavin, Merckwürdige Beschreibung seiner Reisen (Ulm 1693) 120
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wuͤrde er (schutz-jude) eine witwe heyrathen, die aus vorhergehender ehe kinder hat, so erhalten diese durch solche heyrath an sich selbst keine schutzfreyheit1785 BrschwWolfenbPromt. IV 131