Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzfruchtgarbe

Schutzfruchtgarbe

, f.

wie Schützengarbe 
  • ein veltschutz solle von jedem gemeinsman ... ein sommeri korn ein sommeri habern, von den frembden aber, welche in A. gemarkung beguetet, ein schutzfruchtgarben sambt einem leib brots zu empfangen haben
    1661 BadW. 70