Schutzgeld, Schüttegeld, n.

allg.: Abgabe an einen Schutzherrn (II) für gewährten ¹Schutz (II)
von Schutzjuden (jährl.) zu zahlende Abgabe
Abgabe von Personen, die sich längere Zeit ohne (volles) Bürgerrecht in einer Stadt oder einem Territorium aufhalten, für die Gewährung von ¹Schutz (II); Beisassen-, Hausgenossengeld; auch als einmalige Abgabe beim Zuzug
von Handwerkern und Gewerbetreibenden zu zahlende Abgabe als Gegenleistung für den Ausschluss unprivilegierter Konkurrenz
Geldzahlung für das Schützen (VI) von Vieh; Pfandgebühr zur Auslösung des Viehs; auch: Geldbuße für Flurschäden
Bestechungsgeld