Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzhabung

Schutzhabung

, f.

Aufrechterhaltung, Verteidigung, Erhalt (zB. einer bestehenden Ordnung)
  • das geschuͤtz vnd munition sambt annderer zuegehoͤrung zum khrieg ... sollen ... vnserm sun zu schutz- vnd handthabung seiner lieb fuͤrstenthumb lanndt vnd leuͤten beleiben
    1554 Schrötter,ÖStaatsr. V 465
  • richter, rath und ganz gemaine burgerschaft ... gebötten, ihnen dises ... paanbuech auf ein neues zu confirmiren und darüber deroselben obrigkeitliche hant- und schuzhabung (damit alles bei den alten herkomben und gebreichen verbleiben mege ...) genedig mit zu tailen
    1662 Steiermark/ÖW. VI 177
  • daß wir unseren zuͤnftigen handwerkeren und unterthanen unsere landes-vaͤtterliche gnad, schutz- und handhabung bey ihrem gewerbe vorzuͤglich angedeyhen lassen
    1768 BadZftO. 83