Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzhaltung

Schutzhaltung

, f.

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Gewährung von 1Schutz (II) 
  • damit auch sie [die stadt] solch vnser kays. begnad und schutzhaltung desto mehr ... zugenießen haben möge
    1695 Haltaus 1662
  • wer weiß, was des herrn hertzogs ... durchleucht noch sonsten mehr fuͤr verdruß ... wuͤrden exponiret seyn, wenn nicht die hohen herren protectores, einhalts ihro ... ihnen allergnaͤdigst-aufgetragenen schutzhaltung, sie wider dergleichen besorgniß in ... sicherheit setzten
    1728 Faber,Staatskanzlei 51 S. 521