Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzleistung

Schutzleistung

, f.

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Gewährung von 1Schutz (II) 
  • die vogt oder vogtey-herren ... haben fuͤr die schutz-leistung ihrer vogt-holden, robath und steur von ihren vogt-holden oder unterthanen zu nehmen macht
    1688 Beckmann,Idea 547
  • wann auch der protector in hundert jahren keinen actum der schutz-leistung exerciret haͤtte ... seyn die clienten dannoch schuldig, das schirm-geld zu geben
    1705 KlugeBeamte I2 641