Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzmutschlein
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Schutzmandat
Schutzmann
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schutzmäßig
1Schutzmeister
2Schutzmeister
(Schützmeisteramt)
(Schützmeisterschaft)
Schutzmutschlein
, n.
wie Schutzbrot (II)
- von wegen der abzug an den frontägen soll es auch bey dem vertrag ... verpleiben, des jnhalts, das ... zuem vnder oder abentbrot auch ein schutzmitschle ... zue allen werken geben werden solle1581 ZGO. 31 (1879) 204