Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzobrigkeit
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Schutzmandat
Schutzmann
Schutzmantel
schutzmäßig
1Schutzmeister
2Schutzmeister
(Schützmeisteramt)
(Schützmeisterschaft)
Schutzmutschlein
Schutzoberste
Schutzobrigkeit
, f.
wie Schutzherr (II); auch das Recht, als solcher zu wirken
vgl.
Regal (I)
- wollen sich auch in allen vorfallenden nöthen und anliegen mit rath und hülffe ihrer [Freikäufer] treulich annehmen und ihnen das jenige wiederfahren lassen, was einer christlichen schutz obrigkeit zustehet1652 NLausMag. 75 (1899) 96Faksimile - digitalisiert von der SLUB Dresden
- belangende die jurisdiction, ober- und niedergerichte, wie auch freye jagten und schutzobrigkeit sambt andern regalien, dergleichen bauersleute ohne das nicht fähig seyn können, solche hat herr verkäufer ihme [abkäufere] auf sein lebtage vorbehalten1661 NLausMag. 75 (1899) 98Faksimile - digitalisiert von der SLUB Dresden
- verwittibte gräffin von S. ... alß rechtmeßige grunt-, schuz-, freiheits- und lantgerichtsobrigkeit des markts G.1701 NÖsterr./ÖW. VIII 853Faksimile (ca. 51 KB)
- [ein] fremder jude uͤberhaupt, welcher zu fuße, und nicht ... zu pferde kommt, [soll] ... eines von seiner fremden schutz-obrigkeit habenden passes oder zeugnisses ungeachtet [zuruͤck gewiesen werden]1780 NCCPruss. VI 3083Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- kein jude mag in die stadt gelassen ... werden, welcher nicht richtige kundschaft von seiner schutz-obrigkeit [produciren kann]1785 BrschwWolfenbPromt. IV 131
- die judenschaft [hat] ... diese subrepartizion ihrer grund- oder schuzobrigkeit allembevor zur bestaͤtigung zu uͤberreichen1788 HdbchÖstGes. XV 189Faksimile - digitalisiert im Rahmen von ALEX - Historische Rechts- und Gesetzestexte Online