Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzstall
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Schutzrichter
Schutzsammler
(Schützschoß)
Schutzschrift
Schutzseil
Schutzstall
, m., Schüttstall, m.
auch Schött-; evtl. kontaminiert mit mnd. schot-, vgl. 6Schoß
Stall, Gehege, Verschlag, in den geschütztes (VI) Vieh bis zu seiner Auslösung eingesperrt wird
Stall, Gehege, Verschlag, in den geschütztes (VI) Vieh bis zu seiner Auslösung eingesperrt wird
- der Merterhof [ist verpflichtet] ... einen schutz stall zu halten dem kirspel1540 HeisterbachUB. 600
- wo jemand eines andern vieh an seinen korn-früchten oder graß zum schaden betreten oder finden werde, derselbe mag solch vieh in den schütz-stall treiben1575 LippstadtStR. 74Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- H. klaecht over de buiren van Z., dat sie syne peerden, de hy gelyck anderen op syn wardeel gedreven, geschuttet und in den IIIJen dach in den schutstal geholden1577 DrentheGoorspr. II 375
- [einnhamb bruchtengeldes:] nachdem ... F.s pferde ... in den schüttstall getrieben, ist F.s knecht ... zugefahren und hat eigenmächtig mit gewalt das schloß davon geschlagen und die pferde wieder zu sich genommen 3 rthlr.1632 JbOldenb. 16 (1908) 360
- so yemandt, sunder weten und willen in des heren ... syne beeste uyt den schuttestalle nimpt, de vorbrecht ... theen car-guldens1639 LingenLR. 88Faksimile - in Google Books
- der schütz ... solle vereydet seyn ... das in schaden gefundene vieh auf den schutzstall zu treiben1676 Blankenberg 85
- so jemandt eines anderen viehe in seinem korn, kämpfen oder föhweiden findet, der soll solcheß auff'n gewohnlichen schüttstall bringen1715 WestfLR. 129Faksimile (ca. 57 KB)
- wann jemandes viehe ... eingeschöttet ist, so soll ohne des schötters vorwißen niemand selbsten solches aus dem schöttstall nehmen1723 SchleswDorfO. 195