Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutztaler
Artikel davor:
Schutzrede
Schutzregal
Schutzrichter
Schutzsammler
(Schützschoß)
Schutzschrift
Schutzseil
Schutzstall
Schutzstecken
Schutzsteuer
Schutztaler
, m.
wie Schutzgeld (I)
- unsers ... herrn durchl. [haben] gnaͤdigst resolviret, daß sie [haͤußlinge] von dem schutz-thaler sollen befreyet seyn, das dienst-geld aber an die fuͤrstliche cammer entrichten1686 BrschwLünebCPolO. I 767
- der zeitliche amts-vogt H. [verlanget] ... von denen leuten, so auf denen meyerhoͤfen wohnhafft seyn, einen schutz-thaler1763 Cramer,Neb. 37 S. 156
- [ich schwere] daß ich ... meinen schutz-thaler alljaͤhrlich, und die uͤbrigen mir angemutheten pflichten zu rechter zeit gebuͤhrend abtragen [wolle], so lange ich in dieser stadt schutz und dessen nicht erlassen bin1772 HambGSamml. XI 619
- den an mehrern orten gewoͤhnlichen schutzthaler, weil er in die kammer und nicht in die landessteuerkasse faͤllt, ist herr M. nicht abgeneigt, fuͤr eine jaͤhrliche abkaufung des todfallrechtes zu halten1793 Lang,Steuerverf. 77Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)