Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzverwandte
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Schutzuntertan
schutzuntertänig
Schutzuntertänigkeit
Schutzversorgung
schutzverwandt
Schutzverwandte
, m.
I
Einwohner eines Landes (II 1) oder einer Stadt ohne volles Wohn- oder Bürgerrecht, der gegen Bezahlung eines Schutzgeldes (III) geduldet wird und den 1Schutz (II) der Obrigkeit genießt; häufig synonym für Schutzjude
bdv.:
Beisasse (I 1),
Hintersasse (I),
Schirmverwandte (II),
Schultheißenbürger,
Schutzangehörige,
Schutzgenosse (III),
Schutzleute,
Schutzuntertan
vgl.
Schutzamt (II),
Schutzpflicht
- des erz-herzogen von O. und aller seiner fuͤrstenthumb- und lande ... unterthanen, landsassen, aigen- und lehens-leuth, schutz- und schirms-verwandten ... sollen ... das recht vor desselben erz-herzogen zu O. geordnet- und gesezten richtern nehmen1530 Schrötter,ÖStaatsr. I 230
- [wy beuhelen] vnsern ambtluden, beuelhebbern, underdanen, lehens-, schutz- und schirmverwandten ... by den plichten, eiden vnd gehorsam, darmit gy vns verwandt ... sydt, dat gy v vermoge dieses vnsers mandats in allen synen puncten vnd articulen, vnnnaletig haldet1565 Berg,RefGJülich 224
- wir [marggraff zu B.] ... entbieten ... vnsern vnterthanen, angehoͤrigen, schutz- vnd schirmbsverwandten vnsern gruß1607 CCMarch. III 2 Sp. 13Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- die juden alß vnserß g.f. vnnd herren schutzverwante1613 HessSamml. II 346Faksimile (ca. 278 KB)
- e.e. rath [muͤssen] ... mit hoͤchsten mißfallen erfahren ... was gestalt etliche geld-suͤchtige und eigennuͤtzige finantzer ... unter den inwohnern und schutz-verwandten sich geluͤsten lassen1638 Ludolf,Coll. 786
- beyder theyls bundtsgenossen, lehenleuten, vnderthanen, schutzverwandten vnd jnnwohnern, [solle] zu raisen, zu handlen, hin vnd wider zu ziehen all solcher frey gegeben seyn1648 ActPacWestph. III B 1, 2 S. 591
- daß diese kriegs-leute wider hoͤchstgedachte kays. maj., das h.r. reich, desselben churfuͤrsten, fuͤrsten und staͤnden, unterthanen, schutz- und schirms-verwandten keineswegs dienen [sollen]1673 Lünig,CJMilit. 132Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wider weliche ... gegen ermelten dess allhiesigen kayserlichen ambts ahngehörige schutzverwandte so unbefugt weiss ahngemasste attentate undt eingriff wür hiemit ex officio ziemlich protestieren1676 Tänzer,GJudVorarlb. 43
- befehlen wir allen und ieden buͤrgern, bauern, einwohnern und schutz-verwandten ... daß sie solche gefundene hirsch-gehoͤrne und stangen keines weges an fremde personen [verkauffen]1687 CJVenatorio-Forest. III 312Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- es haben auch, weder des reichs hof-kammer, noch andere gerichter macht, uͤber des ertz-hertzogen von Oesterreich, seiner leuth unterthanen, schutz-verwanden, guͤter, und herrschafften, einigen arrest, mandat, gebott, und verbott, gerichtlich, oder ausserhalb gericht, außgehen zu lassen1688 Beckmann,Idea 325Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [wann] ein sonst befreyter und keines herrn jurisdiction unterworffener schutz-verwandter ... ein verbrechen begehet, kan er von dem schutz-herrn ... zur gebuͤhrenden straffe gezogen werden1705 KlugeBeamte I2 637Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- den armen schutzverwandten mag von unsrer fuͤrstlichen cammer ... an ihren zu entrichten habenden schutzgeldern eine befreyung regulirt werden1734 Elsaeßer,BeitrKanzlei. 196Faksimile (ca. 304 KB)
- schutz-verwandter: incola qui citra jus civitatis magistratus protectione fruitur, ein einwohner, der weder unterthan noch buͤrger, sondern nur in schutz aufgenommen um gewisse erkaͤnntlichkeit und schutz-geld1741 Frisch II 238Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- jene aber, die sich ihren [der schirm-vogt] schutz anvertrauen, tragen den nahmen deren schirms-genossen, schutz-verwandten1752 Greneck 116Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- schutzleute, schutzverwandte: die zwar an einem ort den schutz der obrigkeit, nicht aber das buͤrgerrecht geniessen1762 Wiesand 980Faksimile - in Google Books
- ingleichen befreyen wir alle einwohner des orts G., die schuzverwandthen oder hausgenoßen ausgenommen, von aller nachsteuer oder abzugsgeldern1763 JbMittelfrk. 45 (1896) 90
- die vorzuͤge geschworner buͤrger, und allermeist der erbgesessenen, vor den uͤbrigen einwohnern und schutzverwandten1767 HambGSamml. IV 5
- burgerlich seshaft in einem ort ist: a) jeder burger ..., hingegen c) keineswegs die beisizere, schuzverwandte1786 Schwarz,Losungen 37
- in der regel werden jedoch die juden nie als ordentliche mitglieder der buͤrgerlichen gesellschaft angesehn, sondern bloß als schutzverwandte1801 RepRecht IX 62Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- schutzverwandte: ... ein einwohner eines ortes, welcher ohne buͤrger oder unterthan zu sein gegen ein gewisses schutzgeld unter dem schutze der obrigkeit lebt und buͤrgerliche gewerbe treibt1810 Campe IV 308Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
einer Herrschaft unterworfene Person, Untertan eines Schutzherrn (I)
vgl.
Schutzpflicht
- die ..., so in den obberierten steten, orten und flecken gesessen, [sellen] ... sich der selbigen [schitz und vertedingen] frumen und gebruchen ... wie andere unsere und des hailigen richs schutzverwante1545 FreibDiözArch. 9 (1875) 194Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wiewohl seine fuͤrstl. gnaden ... pfaͤlzischer caplan, schutz- und schirms-verwandter und angehoͤriger waͤre ... daß dannoch entgegen der herr bischoff sich ... gantz undanckbahr erzeiget1566 Struve,PfälzKHist. 176Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- was aber durch das hohe thor kommt, [soll] uff dem pferdemarckt sich stellen ... und das bey straffe ... des kauff-geldes ... vor den kaͤuffer, ohne unterscheid und ansehen der person, er sey unser koͤnigl. bedienter oder schutz-verwandter, buͤrger oder buͤrgers-genoß1693 BremPolO. 34Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg