Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzzettel
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Schutzverwandte
Schutzverwandtnis
Schutzverwandtschaft
(Schützvieh)
Schutzvogt
Schutzwehr
Schutzwein
Schutzweizen
Schutzwerk
Schutzwesen
Schutzzettel
, m.
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I
wie Schutzbrief (I)
- daß allemal abseiten der hollaͤndischen schiffer, so von den pforten vnd hafen der Ostsee kommen, die schutz-, pfund- vnd mahnzetteln dem ... zollner auff die zollbude im Oresund vorzuzeigen [sind]DiarEurop. 1 (1659) 121
- [se. majestaͤt will] alle zulassungen, paß-briefe, schutz-zettel und sichere geleite ... vor nichtig ... erkennet haben1688 Königl. Ordonnance oder wider der vereinigten Niderlanden beschehene Krieges-Declaration (1689) 5
II
wie Schutzbrief (III)
- die angebe-, schutz- oder mauth-zettel, auch gelben flecklein soll jeder jude stets bey sich tragen und schuldig seyn, jedweden der rathsdiener oder auch stadtknechten solchen auff begehren vorzuzeigen1682 LeipzStO. 134Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- schutz-zeddel: ... schedula protectionis judæis dati solita1741 Frisch II 238Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III
Ausweis eines Schutzverwandten (I)
- S. hat schutzzettel (rechte aufenthaltszettel)1766 Roller,EinwDurlach 149
- schutzzettel: ... schein von der obrigkeit, welcher bescheiniget, daß jemand ein schutzverwandter sei (carte de sûreté)1810 Campe IV 309Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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