Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzzettel

Schutzzettel

, m.

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I wie Schutzbrief (I) 
  • daß allemal abseiten der hollaͤndischen schiffer, so von den pforten vnd hafen der Ostsee kommen, die schutz-, pfund- vnd mahnzetteln dem ... zollner auff die zollbude im Oresund vorzuzeigen [sind]
    DiarEurop. 1 (1659) 121
  • [se. majestaͤt will] alle zulassungen, paß-briefe, schutz-zettel und sichere geleite ... vor nichtig ... erkennet haben
    1688 Königl. Ordonnance oder wider der vereinigten Niderlanden beschehene Krieges-Declaration (1689) 5
II wie Schutzbrief (III) 
  • die angebe-, schutz- oder mauth-zettel, auch gelben flecklein soll jeder jude stets bey sich tragen und schuldig seyn, jedweden der rathsdiener oder auch stadtknechten solchen auff begehren vorzuzeigen
    1682 LeipzStO. 134
  • schutz-zeddel: ... schedula protectionis judæis dati solita
    1741 Frisch II 238
III Ausweis eines Schutzverwandten (I) 
  • S. hat schutzzettel (rechte aufenthaltszettel)
    1766 Roller,EinwDurlach 149
  • schutzzettel: ... schein von der obrigkeit, welcher bescheiniget, daß jemand ein schutzverwandter sei (carte de sûreté)
    1810 Campe IV 309